Unsere Mission:


Firma MAXIMUS ist der nationale Hersteller, der sich auf Produktion und Verkauf wie auch Regenerierung der Elemente von Kühlanlagen spezialisiert. Auf dem polnischen Automarkt sind wir seit über 10 Jahren tätig.

 

Unsere Mission ist den Fahrzeug-, Maschinen- und Anlagebenutzern solche Kühler zu liefern,  die auf den besten Stoffen und Komponenten basieren, die von spezialisierten Fachmitarbeitern hergestellt wurden, die in sehr kurzer Zeit und für günstigen Preis geliefert werden und ihre Qualität und technische Parameter viel höher als die Erwartungen des Empfängers sein werden.

 

Jahrelange Erfahrung, wunderbares Team, das aus qualifizierten und kompetenten Arbeitern und Mitarbeitern besteht, ermöglichen uns auch die untypischen Bestellungen der Kunden zu realisieren und dabei die höchste Qualität der Waren zu sichern. Bei der Realisierung aller Tätigkeiten sind wir immer professionell und engagiert. Aus der von uns festgelegten Strategie ergeben sich Ziele und Aufgaben für alle Firmenmitarbeiter. Strategische Ziele, die ihre Grundlage sind, sind vor allem mit dem Bau des Bildes von einem vertrauenswürdigen  und zuverlässigen Partner verbunden.

 

Die Priorität der Firma MAXIMUS ist den Empfängern Waren und Dienstleistungen hoher Qualität zu liefern. Um es zu sichern, verbessern wir ständig unsere Arbeit, Qualifikationen und Fähigkeiten der Mitarbeiter und investieren regelmäßig in die neusten Produktionstechnologien. Wir verlangen auch das höchste Qualitätsniveau von den Lieferanten und Partnern. Um es zu erhalten, unterziehen wir die Kühler den zahlreichen Festigkeitsuntersuchungen und führen systematische Prüfungen und Tests in jeder Anfertigungsetappe, von der Annahme der Stoffe und Komponenten, durch Herstellungsprozess, bis zum Versand der Fertigwaren durch.

 

Wir sind sicher der Anfertigungsqualität von unseren Produkten und Dienstleistungen, deswegen gewähren wir 12 Monate Garantie für alle neuen und regenerierten Teile. Wir wissen auch, dass die Zeit ihrer störungsfreien Arbeit in Fahrzeugen, Maschinen oder Anlagen des Benutzers viel länger dauern wird.

 

Um die Anforderungen und Werkzeuge des Qualitätsmanagementsystems festzulegen, haben wir seit dem Jahr 2012 die Norm PN-EN ISO 9001:2009 eingeführt und umgesetzt, darüber hinaus erhielten wir am 29. September 2015 das neue internationale Zertifikat IRIS (International Railway Industry Standard), das die hohe Qualität unserer Erzeugnisse, der Entwicklungsprozesse und der Herstellung bezeugt. Der Standard IRIS, der vom Verband der europäischen Eisenbahnindustrie (UNIFE) definiert wurde, geht weit über die in der Norm ISO 9001 festgelegten Standards hinaus und erweitert diese um die spezifischen Anforderungen der Bahnbranche. Dieser Standard wird von allen bedeutenden Herstellern im Bereich der Produktion von Schienenfahrzeugen anerkannt und ist eines der Kriterien bei der Auswahl von Lieferanten.

 

Piotr Maksymów – Besitzer

Unser Team


dyrektor ds technicznych i rozwoju

koordynator ds jakości

administracja i finanse

koordynator sprzedaży

koordynator sprzedaży

Erfahrung und Qualität


  1. Maximus gewährt eine Garantiedauer von 12 Monaten für die Erzeugnisse ab Kaufdatum, sofern die Parteien es in dem Vertrag oder in der Bestellungsbestätigung nicht anders vereinbart haben.
  2. Die Haftung von P.W. Maximus betrifft ausschließlich die Mängel, die aus den in dem Erzeugnis steckenden Gründen entstanden sind.
  3. Die Garantie betrifft den Kühler, der in dem Fahrzeug montiert wurde, das bestimmungsgemäß genutzt wird und den regelmäßigen technischen Untersuchungen unterliegt, die laut den Herstellervoraussetzungen durchgeführt werden und die die richtigen Arbeitsbedingungen des Kühlers und des Fahrzeuges sichern. Die Garantie betrifft diese Fahrzeuge nicht, die in den extremen Bedingungen z.B. Rallyes, Autorennen genutzt werden.
  4. Die Haftung von Maximus als Garantiegeber begrenzt sich zur Garantiereparatur des verkauften Erzeugnisses oder zur Lieferung der entsprechenden Ersatzteile oder zu seinem Tausch in das freie von aufgedeckten und reklamierten Mängeln Erzeugnissen. Die Wahl der Vorgehensweise zur Mängelbeseitigung trifft der Verkäufer.
  5. Der Käufer haftet für diese Mängel und Beschädigungen nicht, die in folgenden Situationen entstanden sind:
    •  Falsche Nutzung, insbesondere Unterlassung der Kontrolle und/oder des Tausches der oben erwähnten Elemente,
    •  Falsche Montage und Inbetriebnahme des Erzeugnisses durch die Dritten,
    •  Nicht autorisierte durch P.W. Maximus Modifizierung des Erzeugnisses,
    •  Wirkung der Außenfaktoren (z.B. infolge der Arbeit von Analgen, die durch P.W. Maximus  nicht geliefert wurden oder Nicht-Anpassung der Anlagen eines anderen Lieferanten-Herstellers),
    •  Weitere Nutzung des Erzeugnisses nach der Feststellung eines Mangels.
  6. Der Käufer ist verpflichtet den äußeren Zustand und die Vollständigkeit des Erzeugnisses bei der Abnahme unter Androhung des Garantieverlustes für Außen- und Mengenmängel zu überprüfen.  Das Mängelprotokoll bei der Abnahme muss bei der Anwesenheit des Transporteurs,  Spediteurs oder einer anderen Firma, die solche Dienstleistungen erbringt, erstellt werden.
  7. Der Käufer ist verpflichtet P.W. Maximus über die entdeckten Mängel nicht später als innerhalb von 7 Tagen nach der Aufdeckung und der Lieferung des reklamierten Erzeugnisses mit der unbeschädigten Garantieplombe, Beweis des Einkaufs und Reklamationsprotokoll in Schriftform an die Adresse des Herstellersitzes zu informieren.
  8. P.W. Maximus ist verpflichtet die Garantenpflichte bei der Reklamationsanerkennung in dem kürzesten möglichen und entsprechenden zur Reparaturart Termin auszuführen.
  9. Die Garantiereparaturen dürfen direkt durch P.W. Maximus oder durch die von dem Hersteller gewählten Dritten (Service) durchgeführt werden.
  10. Die die Serviceuntersuchungen oder die Garantiereparaturen zur Mangelaufdeckung durchführenden Personen sind zur Ausstellung des Gutachtens zur Entstehung der Ausfallursachen nicht berechtigt und ihre Festlegung und Bewertung sind für P.W. Maximus nicht verbindlich.
  11. Die getauschten, mangelhaften Teile des Erzeugnisses gehören der Firma P.W. Maximus und unterliegen der Erstattung.
  12. Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung des Erzeugnisses oder seines Teils bis Abholung von dem Käufer trägt P.W. Maximus.
  13. Die Übergabe des Erzeugnisses an dem Spediteur des Käufers oder dem genannten von dem Käufer ist eindeutig mit der Ausgabe des Erzeugnisses dem Käufer.
  14. Der Käufer ist verpflichtet der Firma P.W. Maximus entsprechende Bedingungen zur Beseitigung des angemeldetem Mangels zu sichern. Maximus wird von der Haftung für die Beseitigung des Mangels bei dem Erzeugnis in der Wartezeit auf die Schaffung der notwendigen Bedingungen zur erfolgreichen und sicheren Mangelbeseitigung entbunden sein.
  15. P.W. Maximus trägt keine Kosten für den Tausch des Erzeugnisses.
  16. Die Garantie betrifft ausschließlich die Erzeugnisse von P.W. Maximus und betrifft keine Haftung aufgrund der direkten und indirekten Schäden während oder infolge der Aufdeckung von Mängeln bei dem Herstellererzeugnis.
  17. P.W. Maximus haftet nicht für die Unstimmigkeit des Erzeugnisses mit den Normen und mit anderen als die in der Europäischen Union und in dem Herstellerland geltenden Vorschriften. Andere Beschlüsse bedürfen ausführlicher Beschlüsse in dem in Schriftform abgeschlossenen Vertrag.
  18. Technische Daten der einzelnen Erzeugnisse (Abmessungen und Gewicht) und ihre Betriebsparameter, die auf der Webseite und in den Werbe- oder Angebotsmaterialien dargestellt wurden, können von den faktischen Werten konkreter Erzeugnisse unterscheiden und sind keine Grundlage zu den Ansprüchen aufgrund des Auftretens von Differenzen in den tatsächlichen Parametern.
  19. Alle Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen  der Schriftform zur Vermeidung der Nichtigkeit.

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